Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig ab 24.11.2021, legt fest, dass an Trainingsveranstaltungen unseres Vereins Personen ab einem Alter von 16 Jahren nur teilnehmen dürfen, wenn sie von einer COVID-Erkrankung nachweislich genesen oder gegen eine COVID-Erkrankung immunisiert sind (2G-Regelung).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer legen den Nachweis vor Aufnahme des Trainings der Übungsleitung vor. Eine Teilnahme ohne Nachweis ist nicht möglich.
Über den Autor