Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 24.11.2021)

Die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, gül­tig ab 24.11.2021, legt fest, dass an Trai­nings­ver­an­stal­tun­gen unse­res Ver­eins Per­so­nen ab einem Alter von 16 Jah­ren nur teil­neh­men dür­fen, wenn sie von einer COVID-Erkran­kung nach­weis­lich gene­sen oder gegen eine COVID-Erkran­kung immu­ni­siert sind (2G-Rege­lung).

Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer legen den Nach­weis vor Auf­nah­me des Trai­nings der Übungs­lei­tung vor. Eine Teil­nah­me ohne Nach­weis ist nicht möglich.